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Sicherheit und Pädagogik: Wir kennen beide Welten
Sicherheit und Pädagogik sind keine Gegensätze. Mit Sicherheitsverständnis meinen wir die vorausschauende Einschätzung von Risiken, Rückzugsmöglichkeiten und Unterstützungsbedarf, damit Mitarbeitende auch in Krisen ruhig und beziehungsorientiert handeln können. S.T.O.P. kennt beide Seiten: Wir haben 2005 im Personenschutz begonnen und arbeiten seit 2014 ausschließlich in der Prävention von Gewalt und Konflikten im Sozial- und Gesundheitsbereich.
Auf dieser Seite lesen Sie, unter welchen Bedingungen Landesjugendämter Sicherheitsdienste in Einrichtungen zulassen, was das für Ihr Team bedeutet und wie Sicherheitsverständnis zu einem Teil der pädagogischen Arbeit wird.
Woher kommen wir?
Michael Neigaard gründete das Unternehmen 2005 für Personenschutz, unter anderem für Wohneinrichtungen und Institutionen. Gleichzeitig arbeitete er fast zehn Jahre als pädagogischer Mitarbeiter mit Menschen mit sehr herausforderndem Verhalten.
Die Erfahrung aus dieser Zeit: Wenn Sicherheit fester Teil der pädagogischen Arbeit ist, kann das die Angst im Team verringern. Das erleichtert es, auch zu Menschen, deren Verhalten ihr Umfeld stark fordert, tragfähige Beziehungen aufzubauen.
2014 benannten wir das Unternehmen in S.T.O.P. um. Die Buchstaben stehen im Dänischen für Sikkerhed, Tryghed, Omsorg, Pædagogik: Sicherheit, Geborgenheit, Fürsorge, Pädagogik. Seitdem bieten wir keine Sicherheitsdienste mehr an.
Warum setzen Einrichtungen Sicherheitsdienste ein?
Manche Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe begleiten junge Menschen, die sich in Krisen selbst oder andere gefährden. Wenn ein Team an seine Grenzen kommt, kann ein Sicherheitsdienst für eine begrenzte Zeit Schutz geben. Das ist eine nachvollziehbare Entscheidung.
Sie wirft aber Fragen auf: Wer trägt die pädagogische Verantwortung? Wie lange dauert der Einsatz? Und was braucht das Team, um wieder ohne ihn auszukommen?
Was verlangen Landesjugendämter und Kostenträger?
Die Regeln sind Sache der Länder. Zwei Beispiele:
Nordrhein-Westfalen. Die Landesjugendämter Westfalen (LWL) und Rheinland (LVR) haben am 2. April 2026 eine gemeinsame Arbeitshilfe zum Einsatz von Sicherheitsdiensten veröffentlicht (Stand Januar 2026). Danach erwarten sie unter anderem:
- Ein Eingreifen des Sicherheitsdienstes darf nur als ultima ratio verstanden werden, wenn eine eindeutige Selbst- oder Fremdgefährdung vorliegt.
- Der konzeptionell vorgeschriebene Personalschlüssel der Gruppe muss vollständig besetzt sein.
- Das Landesjugendamt muss dem Einsatz zustimmen.
- Eine Exitstrategie zur Reduzierung und Beendigung des Einsatzes hat hohe Priorität.
- Ist der Einsatz strukturell in der Konzeption der Einrichtung verankert, müssen alle Mitarbeitenden in Deeskalationstechniken geschult sein.
Bremen. Der Leistungsangebotstyp 16.1 „Sicherheitsdienste in Einrichtungen“ (beschlossen am 11. Dezember 2024) stellt Anforderungen an das Sicherheitspersonal, etwa eine Sachkundeprüfung nach § 34a Gewerbeordnung, Deutschkenntnisse auf Niveau B1 und ein erweitertes Führungszeugnis. Vor einem Einsatz müssen die zuständigen Stellen zustimmen. Die Gesamtverantwortung bleibt beim pädagogischen Träger.
Andere Länder regeln den Einsatz anders oder nicht ausdrücklich. Im Zweifel ist Ihr Landesjugendamt der richtige Ansprechpartner.
Was bedeutet das für Ihr Team?
Die Arbeitshilfe aus Nordrhein-Westfalen macht deutlich: Ein Sicherheitsdienst ersetzt keine Pädagogik. Er kommt, wenn überhaupt, zu einem vollständig besetzten Team hinzu, und beim strukturellen Einsatz muss das ganze Team in Deeskalation geschult sein. Für Sie heißt das:
- Deeskalation ist nicht die Zusatzqualifikation Einzelner, sondern Aufgabe des ganzen Teams.
- Die Exitstrategie beginnt vor dem Einsatz: mit einem Team, das Krisen früh erkennt, seine Rollen kennt und sich sicher fühlt.
- Sicherheit gehört in das Gewaltschutzkonzept, das Einrichtungen mit Betriebserlaubnis ohnehin brauchen (§ 45 Abs. 2 Satz 2 Nr. 4 SGB VIII).
Wie wird Sicherheitsverständnis Teil der Pädagogik?
Aus dem Personenschutz kennen wir einen bestimmten Blick: aufmerksam, vorausschauend, einen Schritt voraus. Diesen Blick verbinden wir mit der Haltung der Sozialpädagogik. So passen Mitarbeitende auf sich selbst auf, auf ihre Kolleginnen und Kollegen und auf die Menschen, die sie begleiten.
Konkret heißt das:
- Die Lage einschätzen. Frühe Zeichen von Anspannung erkennen: Stimme, Körperhaltung, Tempo, Umgebung.
- Den Raum mitdenken. Abstand, Position im Raum, Türen und Rückzugswege, bevor es eng wird.
- Ruhe ausstrahlen. Wenige Worte, ruhige Stimme, keine Machtkämpfe. Der Low-Arousal-Ansatz zeigt, wie Mitarbeitende Anspannung senken, statt sie zu verstärken.
- Rollen klären. Wer spricht, wer holt Hilfe, wer kümmert sich um die anderen? Das wird vorher vereinbart.
- Gemeinsam nachbereiten. Jede Krise wird im Team ausgewertet, ohne Schuldzuweisung. Den betroffenen Menschen bieten Sie ein Nachgespräch in einer Form an, die sie verstehen und annehmen können, und beziehen ihre Sicht ein.
- Auf sich achten. Wer täglich mit herausforderndem Verhalten arbeitet, braucht Entlastung und Rückhalt, um gesund im Beruf zu bleiben.
Schulungen ergänzen die Gefährdungsbeurteilung, geeignete Arbeitsbedingungen und verbindliche Notfallabläufe. Sie ersetzen sie nicht.
Körperliche Eingriffe sind kein Ersatz für Pädagogik. Sie sind rechtlich eng begrenzt und bleiben das letzte Mittel bei akuter Gefahr. Welche Eingriffe im Einzelfall zulässig sind, ist eine Rechtsfrage, die Träger und Leitung klären; wir geben dazu keine Rechtsberatung.
Und in den anderen Arbeitsfeldern?
Sicherheitsdienste sind vor allem in der Kinder- und Jugendhilfe ein Thema. Sicherheitsverständnis brauchen Teams aber überall, wo Menschen mit herausforderndem Verhalten begleitet werden:
- Eingliederungshilfe: Leistungserbringer treffen geeignete Maßnahmen zum Schutz von Menschen mit Behinderungen vor Gewalt (§ 37a SGB IX). Frühes Erkennen und gemeinsame Absprachen gehören dazu.
- Psychiatrie: Frühe Deeskalation kann helfen, Zwang zu vermeiden. Den rechtlichen Rahmen für Unterbringung und Zwangsmaßnahmen setzen die Psychisch-Kranken-Gesetze und Unterbringungsgesetze der Länder sowie das Betreuungsrecht.
- Altenpflege: Die Empfehlungen des Qualitätsausschusses Pflege (2026) sehen regelmäßige Fortbildungen zur Deeskalation und zur Vermeidung freiheitsentziehender Maßnahmen vor.
Herausforderndes Verhalten: Ursachen verstehen, sicher handeln
Was S.T.O.P. nicht ist
- Kein Sicherheitsdienst. Wir stellen keine Sicherheitskräfte.
- Kein Ersatz für Ihre Verantwortung. Konzept, Aufsicht und Entscheidungen bleiben bei Ihrem Träger.
Häufige Fragen
Sind Sicherheitsdienste in der Jugendhilfe verboten?
Nein. In Nordrhein-Westfalen und Bremen sind sie unter Bedingungen möglich, die sich unterscheiden. In Nordrhein-Westfalen darf ein Eingreifen nur als ultima ratio erfolgen, das Landesjugendamt muss zustimmen, und der Personalschlüssel muss vollständig besetzt sein. Für Bremen gelten die Vorgaben des LAT 16.1. Andere Länder regeln das unterschiedlich.
Muss unser ganzes Team in Deeskalation geschult sein?
In Nordrhein-Westfalen ja, wenn ein Sicherheitsdienst strukturell in der Konzeption der Einrichtung verankert ist (Arbeitshilfe von LWL und LVR, Abschnitt 5c). Unabhängig davon gehört Deeskalation in jedes Gewaltschutzkonzept.
Was ist eine Exitstrategie?
Ein Plan, wie der Einsatz eines Sicherheitsdienstes reduziert und schließlich beendet wird. Die Arbeitshilfe aus Nordrhein-Westfalen gibt ihr hohe Priorität.
Warum hat S.T.O.P. mit Sicherheit begonnen?
Michael Neigaard gründete das Unternehmen 2005 für Personenschutz. In der parallelen pädagogischen Arbeit zeigte sich, dass Sicherheit in die Pädagogik gehört und nicht neben sie. Deshalb arbeitet S.T.O.P. seit 2014 ausschließlich in der Prävention von Gewalt und Konflikten.
Quellen
- LWL-Landesjugendamt, Arbeitshilfe Einsatz von Sicherheitsdiensten (Stand Januar 2026, veröffentlicht 2. April 2026): lwl-landesjugendamt.de/de/neues/arbeitshilfe-einsatz-von-sicherheitsdiensten/(PDF: Abschnitt 2, S. 5; Abschnitt 4, S. 8; Abschnitt 5c, S. 9)
- Bremen, LAT 16.1 Sicherheitsdienste in Einrichtungen (Stand November 2024, beschlossen 11.12.2024)
- § 45 SGB VIII
- § 37a SGB IX
Autor: Michael Neigaard, Gründer und Geschäftsführer der S.T.O.P. A/S. Stand: Oktober 2026.

